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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,11261
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10 B ER (https://dejure.org/2010,11261)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10 B ER (https://dejure.org/2010,11261)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. August 2010 - L 19 AS 1106/10 B ER (https://dejure.org/2010,11261)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10
    Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob der von der Antragsgegnerin angesetzte Quadratmeterpreis von 4, 40 EUR unter Zugrundelegung des Mietpreises für Wohnungen von 40 bis 60 qm Größe mit Heizung, Bad/WC der Gruppe IV des Mietspiegels 2009 den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept (vgl. BSG Urteil vom 18.02.2010 - B 14 As 73/08 R - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) genügt.

    Jedoch überschreitet die Bruttokaltmiete, einschließlich der Kabelnutzungsgebühr von 292, 50 EUR nicht den für die Stadt I geltenden Wert von 308, 00 EUR nach § 12 Wohngeldgesetz, Mietstufe 2 (siehe zur Begrenzung der tatsächlichen Aufwendungen nach den Werten des WoGG: BSG Urteil vom 18.02.2010 - B 14 As 73/08 R - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2010 - L 5 AS 2/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - darlehensweise Übernahme von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10
    Keinesfalls darf die Transferleistung dazu dienen, den Leistungsempfänger lediglich von zivilrechtlichen Erstattungsansprüchen eines Vermieters freizustellen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 23.02.2010 - L 5 AS 2/10 B ER - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).

    Die (vorläufige) Aussetzung der Vollstreckung eines Räumungstitels, die von der Zahlungsmoral des Antragstellers abhängt, erfüllt aber nicht den mit der Bestimmung des § 22 Abs. 5 Satz 1 SGB II verfolgten Zweck der langfristigen Sicherung einer Unterkunft (vgl. hierzu auch LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 23.02.2010 - L 5 AS 2/10 B ER).

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10
    Soweit nach Angaben des Vermieters eine Nachforderung aus Nebenkostenabrechnung für 2009 in Höhe von 402, 96 EUR offen steht, hat sich der Antragsteller nach Aktenlage mit diesem Anliegen - Übernahme der Betriebskostennachforderung - unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen nicht an die Antragsgegnerin gewandt (vgl. BSG Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R - zur Nachforderung von Betriebskosten nach Jahresabrechnung als gegenwärtiger Bedarf).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 19 AS 1501/13
    Durch die Übernahme der Mietschulden war nicht nur die bevorstehende Räumung der Wohnung abwendbar, sondern auch die Neubegründung eines Mietverhältnisses über die Wohnung ist möglich gewesen (vgl. zur Erforderlichkeit der Neubegründung eines Mietverhältnisses bei Vorliegen eines Räumungstitels zum Erhalt der Wohnung Beschluss des Senats vom 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10 B ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.04.2011 - L 2 AS 10/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Dabei kann offenbleiben, ob der Rechtsprechung verschiedener Landessozialgerichte zu folgen ist, dass eine Eilbedürftigkeit bei der Übernahme von Mietschulden nur dann glaubhaft gemacht ist, eine Räumungsklage bereits erhoben ist und der nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eröffnete Zeitraum zur Herbeiführung der Unwirksamkeit der Kündigung von zwei Monaten noch nicht verstrichen ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen v. 13.10.2010 - L 7 AS 989/10 B ER - Juris; LSG Nordrhein-Westfalen v. 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10 B ER - Juris Rn 17) bzw. wenn der Vermieter auch nach Ablauf der Frist noch bereit ist, die Kündigung zurückzunehmen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt v. 16.09.2010 - L 5 AS 288/10 B ER - Juris Rn. 37) oder auch später, aber erst dann besteht, wenn die Räumung im Wege der Zwangsvollstreckung angekündigt ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 14.10.2010 - L 5 AS 1325/10 B ER - Juris Rn. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 19 AS 1909/14

    Einstweilige Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen für Unterkunft und

    Nur durch vollständige Erfüllung der vermieterseitigen Forderung war die Unterkunft der Antragstellerinnen zu erhalten bzw. ein Mietverhältnis erneut zu begründen (vgl. zur Erforderlichkeit der Neubegründung eines Mietverhältnisses bei Vorliegen eines Räumungstitels Beschluss des Senats vom 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - L 12 AS 381/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ebenso kann offen bleiben, ob es dem Eilantrag des Antragstellers bereits an einem Rechtsschutzbedürfnis fehlt, weil er vor der Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtsschutzes keinen ausdrücklichen Antrag auf darlehensweise Schuldenübernahme für die Mietrückstände bei dem Antragsgegner gestellt und damit nicht sämtliche zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft hat, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erreichen, wofür hier allerdings einiges spricht (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss v. 09.09.2009 - L 19 B 205/06 AS - LSG NRW, Beschluss v. 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2013 - L 19 AS 529/13
    Schon allein dieses Verhalten lässt an der Ausschöpfung aller Selbsthilfemöglichkeiten durch die Antragstellerin zu 1), zu denen auch die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Antragsgegner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu zählen ist (LSG NRW Beschluss vom 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10 B ER -), zweifeln.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2010 - L 7 AS 606/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung einer Arbeitsgemeinschaft - Erlass

    Keinesfalls darf die Transferleistung dazu dienen, den Leistungsempfänger lediglich von zivilrechtlichen Erstattungsansprüchen eines Vermieters freizustellen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.08.2010 - L 19 AS 1106/10 B ER m. w. N., veröffentlicht in Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - L 19 AS 45/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Übernahme von Mietschulden im Falle des Antragstellers erscheint zudem nicht gerechtfertigt unter dem Gesichtspunkt, dass der Antragsteller die Wohnung langfristig aus nach dem SGB II bereitgestellten Mitteln nicht erhalten kann (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 11.08.2010 - L 19 AS 1106/10 B ER, FEVS 62, 285 f. = Info also 2011, 285).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2015 - L 6 AS 1490/15
    Ihre bloße Erklärung, die Räumung unter bestimmten Voraussetzungen auszusetzen (Fax vom 12. Oktober 2015), reicht für die "Entkräftung" des Räumungstitels nicht aus (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 31. August 2010 - L 19 AS 1106/10 B ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - L 20 AS 1961/14 B ER - Berlit in LPK-SGB II 5. Aufl 2013 § 22 Rnr 192 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2012 - L 1 AS 1847/11
    Dies wäre nur denkbar gewesen, wenn innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Zahlungs- und Räumungsklage Mietrückstände bezahlt worden wären (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. August 2010 - L 19 AS 1106/10 B ER).
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